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Betreuungsrecht - Modul I von III

Grundlagen Betreuungs- und Unterbringungsrecht

  • 150 Euro
  • Online

Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle rechtlichen Betreuer*innen eine ausreichende Sachkunde nachweisen, wenn Sie ihre Betreuungstätigkeit nach dem 31.12.2019 begonnen haben. Diese Sachkunde umfasst nach § 23 Absatz 3 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge, Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen sowie von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Das Modul I umfasst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Betreuungstätigkeit, die Genehmigungstatbestände, die Unterscheidung zwischen betreuungsrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Unterbringung nach Landesrecht sowie die notwendigen Anträge im Verfahren. Im Anschluss steht der Referent gerne für Ihre Fragen aus der Praxis zur Verfügung.


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

+ 04024427322

post@seminare-sozialrecht.de

Bücking & Rietz Rechtsanwälte Henriettenstraße 38A, Hamburg, Deutschland

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