top of page
Dieser Service ist nicht verfügbar. Für mehr Infos bitte Kontakt aufnehmen.

BTHG für Leistungserbringer

Landesrahmenverträge, Vereinbarungen nach §125 SGB IX, Fachkonzepte

  • 250 Euro
  • Online

Beschreibung

Vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind in den meisten Bundesländern mittlerweile Landesrahmenverträge geschlossen worden. Diese sollten als Grundlage für die zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern abzuschließenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen dienen. Aktuell bestehen allerdings noch diverse Übergangsvereinbarungen und Prolongationen alter Verträge. Dies erschwert neben den neuen Anforderungen durch das BTHG der Erstellung von neuen Fachkonzepten und den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 125 SGB IX. Das dreistündige Seminar bietet anhand von ausgewählten Auszügen aus Landesrahmenverträgen sowie Mustervereinbarungen einzelnen Bundesländer einen Überblick zu den Anforderungen an die Vereinbarungen nach § 125 SGB IX.


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

+ 04024427322

post@seminare-sozialrecht.de

Bücking & Rietz Rechtsanwälte Henriettenstraße 38A, Hamburg, Deutschland

bottom of page