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Das Persönliche Budget

Voraussetzungen, Verfahren, Anspruchsdurchsetzung

  • 150 Euro
  • Online

Beschreibung

Das Persönliche Budget existiert als Leistungsform seit nunmehr zwanzig Jahren, seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch (§ 17 Abs. 2 Satz 1, § 159 Abs. 5 SGB IX aF). Das Persönliche Budget ist eine Alternative zum Sachleistungssystem. Sinn des Persönlichen Budgets ist es, die Selbstverantwortung der betroffenen Person zu stärken. Das zweistündige Seminar erläutert die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und zeigt die Herausforderungen und Hürden im Bedarfsermittlungs- und Bewilligungsverfahren auf. Zudem wird detailliert erklärt, welche Möglichkeiten für leistungsberechtigte Personen bestehen, um einen Anspruch auf eine Teilhabeleistung mittels Persönlichen Budgets durchzusetzen.


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

+ 04024427322

post@seminare-sozialrecht.de

Bücking & Rietz Rechtsanwälte Henriettenstraße 38A, Hamburg, Deutschland

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