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Neue Aufgaben der Betreuungsbehörde

Registrierung, Beratung, Unterstützung, Vermittlung

  • 150 Euro
  • Online

Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2023 haben Betreuungsbehörden nach dem dann in Kraft getretenen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) neben den Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer*innen auch die Aufgabe in Einzelfällen betroffenen Personen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten, um so eine Betreuerbestellung zu vermeiden. Dies umfasst auch die Verpflichtung andere Hilfen zu vermitteln und insbesondere Kontakt zu sonstigen Hilfsangeboten des sozialen Hilfesystems herzustellen. Die Betreuungsbehörde hat zudem die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer*innen mittels einer Vereinbarung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Absatz 2 BtOG selbst zu gewährleisten, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich kein anerkannter Betreuungsverein zur Verfügung steht. Das zweistündige Seminar gibt einen Überblick über die zum 1. Januar 2023 eintretenden gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen in Betreuungsbehörden.


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

+ 04024427322

post@seminare-sozialrecht.de

Bücking & Rietz Rechtsanwälte Henriettenstraße 38A, Hamburg, Deutschland


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