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Reform des Betreuungsrechts

Was ändert sich für rechtliche Betreuer*innen?

  • 2 Stunden
  • 150 Euro
  • Online

Beschreibung

Am 1. Januar 2023 tritt das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft. Dort sind auch die Voraussetzungen für die dann notwendige Registrierung von Berufsbetreuer*innen geregelt. Eine Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Sachkunde für die Betreuertätigkeit, wenn diese nach dem 31.12.2019 begonnen wurde. Die Einzelheiten werden in einer Rechtsverordnung geregelt, die z.Zt. vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet wird. Erwerben Sie bereits jetzt die notwendige Sachkunde als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer! Welche Änderungen bringt die Betreuungsrechtsreform für die Betreuungspraxis? Vorrang anderer Hilfen und Erweiterte Unterstützung Verhältnis Unterstützung und Vertretung durch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer Wunschbefolgungspflicht und Ermittlung mutmaßlicher Wünsche von Betreuten Welche Qualifikationen müssen zukünftig nachgewiesen werden? Welche Beratungsmöglichkeiten existieren für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer?


Bevorstehende Sessions


Kontaktangaben

+ 04024427322

post@seminare-sozialrecht.de

Bücking & Rietz Rechtsanwälte Henriettenstraße 38A, Hamburg, Deutschland

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